Was bei der Auswahl einer Hundehaftpflichtversicherung beachtet werden muss

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Selbst wenn der eigene Vierbeiner zu den braveren Haustieren zählt, können trotzdem aus dem Nichts Materialschäden verursacht werden. Selbst wenn Sätze wie “Er will nur Spielen” oder “Der macht doch nichts” für viele Tiere zutrifft, ist eine Hundehaftpflichtversicherung heutzutage praktisch unabdingbar – in vielen Teilen Deutschlands ist sie sogar Grundvoraussetzung für die Haltung. Bevor ein solcher Vertrag jedoch abgeschlossen wird, sollten wichtige Aspekte dazu berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern handelt es sich bei der Hundehaftpflichtversicherung um einen Pflichtschutz. Dies gilt insbesondere für Besitzer von Kampfhunden, da hier besondere Gefahr besteht. Selbst wenn die Rasse des eigenen Vierbeiners hier nicht hinzugezählt wird, ist ein solcher Schutz in jedem Fall sinnvoll. Im Gegensatz zu Kampfhunden muss allerdings keine Spezial-Police abgeschlossen werden. Policen für solche Listenhunde sind deutlich teurer – Betroffene sollten sich daher genau darüber informieren, welche Sonderregelungen hier zur Geltung kommen können.

Was in puncto Schäden entscheidend ist

Im Allgemeinen beziehen sich die Leistungen von Hundehaftpflichtversicherungen auf Sach- und Personen- aber auch Vermögensschäden. In Bezug auf Personen geht es in der Regel vor allem um Verletzungen. Folgen von unerwarteten Bissen oder anderen Tathergängen sind hier üblicherweise in der Police mit abgedeckt. Hier sollte allerdings mit Behutsamkeit vorgegangen werden. Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sollte darauf geachtet werden, dass die maximale Deckungssumme möglichst hoch gestaffelt ist. Wird beispielsweise ein Autounfall verursacht, summieren sich die Schadenskosten und beschränken sich nicht auf die unmittelbare Verletzung. Vor allem zusätzliche Schadenersatzansprüche werden so schnell teuer. Drei Millionen Euro sind daher ein guter Richtwert. Wird eine Haftpflichtversicherung für Hunde abgeschlossen, können nicht nur Schäden an Menschen darin berücksichtigt werden. “Beim Abschluss der Police sollte idealerweise darauf geachtet werden, dass der sogenannte “Ungewollte Deckakt” inkludiert ist”, erläutert Isabell Lindbüchl, Tierarzt-Assistentin und Autorin beim Magazin Petmeister. “So können Hund und Besitzer sich gegen Schadensersatzansprüche absichern, falls der Vierbeiner einer läufigen Hündin ungewollt zu Nachwuchs verhilft.” Wird der Hund oft auch auf Reisen mitgenommen, muss der Vertrag auch einen speziellen Vermerk beinhalten. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Schutz mit dem Grenzübergang. Mögliche Schadensfälle sind dann gänzlich aus eigener Tasche zu finanzieren.

Organisatorische Aspekte beim Vertrag

In Kombination mit der Hundehaftpflichtversicherung ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend. Eine Berücksichtigung bzw. Absicherung für zukünftige Schadensfälle ist erst ab jenem Zeitraum möglich. Davor verursachte Schäden müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Idealerweise sollte der Hund daher bereits mit dem ersten Tag versichert werden. Wird ein Schaden verursacht, gilt vonseiten eines Anbieters im Normalfall eine Meldepflicht. Dies bedeutet, dass etwaige Ansprüche bei Schadensfällen nicht auf ewig möglich sind. Üblicherweise ist eine Woche der Durchschnittszeitraum – zur Sicherheit sollte dies jedoch im Detail vorab geklärt werden. Falls die Police nicht mehr die gewünschten Interessen abdeckt, können jene Verträge üblicherweise in Jahresabständen gekündigt werden. Hier gibt es jedoch auch ein spezielle Frist – mindestens drei Monate zuvor wird das Ansuchen schriftlich verlangt. Bei Versäumnis tritt normalerweise eine automatische Verlängerung ein. (Finanzwelt)

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