Notfallplanung

Unterstützen Sie Ihre Bevollmächtigten im Bedarfsfall dabei, Ihre Angelegenheiten für Sie zeitnah regeln zu können

ÜBER UNSERE NOTFALLPLANUNG

Bleiben Sie selbstbestimmt!

Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen eine Stimme, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr mitteilen können.

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Ich habe bereits eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt. Ist damit alles geregelt?

Die Antwort lautet meistens leider eindeutig NEIN!

Hierauf sollten Sie besonders achten:

  • Sind die Dokumente juristisch geprüft oder handelt es sich um Formulare aus dem Internet?
  • Haben Sie Immobilienbesitz? Eine öffentliche Beglaubigung ist zwingend erforderlich!
  • Sind die Dokumente an einem sicheren Ort aufbewahrt und wissen Ihre Bevollmächtigten wo diese zu finden sind?
  • Sie müssen sicherstellen, dass die erstellten Dokumente auch in 10, 20 oder 30 Jahren bei allen Ärzten, Kliniken, Banken, Behörden und Versicherungen anerkannt werden.
  • Prüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig, ob diese noch Ihren Wünschen entsprechen?
  • Sie sollten einen Notfallplan haben, der Ihrer Familie einen Überblick verschafft, was erledigt werden muss.

WAS MACHT DEN NOTFALLSERVICE SO BESONDERS

Alles aus einer Hand und rechtlich geprüft

damit Sie auch langfristig einen "Haken" an das Thema machen können

Vorsorgevollmacht

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

Patientenverfügung

Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Sorgerechtsverfügung

Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

Nachlassmanagement

Individualisieren Sie Ihre Erbaufteilung mithilfe des Erbquotenmanagers und erhalten Sie in Echtzeit Hinweise über die Höhe eventuell anfallender Pflichtteilsansprüche sowie eine Schätzung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer.

ÜBER UNSERE NOTFALLPLANUNG

Ihre persönliche Notfallplanung

Unterstützen Sie Ihre Bevollmächtigten im Bedarfsfall dabei, Ihre Angelegenheiten zeitnah regeln zu können. Erfassen Sie alles Wesentliche im Notfallplan und führen die wichtigsten Unterlagen im digitalen Notfallordner zusammen.

Notfallkarte

Mit Ihrer persönlichen Notfallkarte und der damit verbunden Registrierung im Zentralenvorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind Ihre Vorsorgedokumente immer und überall verfügbar.

Notfallplan

Ihr digitaler Notfallplan beinhaltet alle Ihre Verträge und stellt den Bevollmächtigten einen Leitfaden für das weitere Handeln in Ihrem Interesse zur Verfügung.

Notfallordner

Digital und jederzeit abrufbar. Ihre Versicherungen, Finanzen und sonstigen Verträge auf einen Blick. So können Ihre Bevollmächtigten schnell handeln.

FAQ

Wer benötigt welche Dokumente?

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Paare verheiratet oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder

VORSORGEVOLLMACHT

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

PATIENTENVERFÜGUNG

Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Paare verheiratet oder Lebensgemeinschaft mit minderjährigen Kinder und Haustier

VORSORGEVOLLMACHT

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

PATIENTENVERFÜGUNG

Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

SORGERECHTSVERFÜGUNG

Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

HAUSTIERVERFÜGUNG

Ist anzuraten, um Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier zu geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.

Alleinstehende mit Vertrauensperson

VORSORGEVOLLMACHT

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

PATIENTENVERFÜGUNG

Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

Alleinerziehende

VORSORGEVOLLMACHT

Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern Kind Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde.Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls nicht automatisch vertretungsberechtigt.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.

PATIENTENVERFÜGUNG

Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.

SORGERECHTSVERFÜGUNG

Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.

Unternehmer

UNTERNEHMERVOLLMACHT

Diese Vollmacht sichert das Unternehmen und die Existenz von Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern ab. Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit. Sie ersetzt nicht die private Vorsorgevollmacht. Der Bedarf und Inhalt wird zunächst in einer persönlichen anwaltlichen Beratung ermittelt. Erst nach diesem Gespräch bestimmen Sie die weiteren Schritte.

Testament

UNABHÄNGIG VON DER FAMILIENKONSTELLATION GILT

Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig sichere im Leben ist der Tod“. Leider denken die meisten Menschen daran nicht besonders gern – und deshalb wird auch selten Vorsorge getroffen. Diese Unterlassungssünde kann ungewollte Folgen haben. Denn oftmals kommt es zu nichtgewollten Erbschaften, Pflichtteile werden vergessen und eventuelle Erbschaftssteuern werden nicht berücksichtigt.

Unsere Notfallplanung ist Ihre Stimme - auch wenn man Sie nicht mehr hört

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