Notfallplanung
Unterstützen Sie Ihre Bevollmächtigten im Bedarfsfall dabei, Ihre Angelegenheiten für Sie zeitnah regeln zu können
ÜBER UNSERE NOTFALLPLANUNG
Bleiben Sie selbstbestimmt!
Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen eine Stimme, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr mitteilen können.
Ich habe bereits eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt. Ist damit alles geregelt?
Die Antwort lautet meistens leider eindeutig NEIN!
Hierauf sollten Sie besonders achten:
- Sind die Dokumente juristisch geprüft oder handelt es sich um Formulare aus dem Internet?
- Haben Sie Immobilienbesitz? Eine öffentliche Beglaubigung ist zwingend erforderlich!
- Sind die Dokumente an einem sicheren Ort aufbewahrt und wissen Ihre Bevollmächtigten wo diese zu finden sind?
- Sie müssen sicherstellen, dass die erstellten Dokumente auch in 10, 20 oder 30 Jahren bei allen Ärzten, Kliniken, Banken, Behörden und Versicherungen anerkannt werden.
- Prüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig, ob diese noch Ihren Wünschen entsprechen?
- Sie sollten einen Notfallplan haben, der Ihrer Familie einen Überblick verschafft, was erledigt werden muss.
WAS MACHT DEN NOTFALLSERVICE SO BESONDERS
Alles aus einer Hand und rechtlich geprüft
damit Sie auch langfristig einen "Haken" an das Thema machen können
Vorsorgevollmacht
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
Patientenverfügung
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
Sorgerechtsverfügung
Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
Nachlassmanagement
Individualisieren Sie Ihre Erbaufteilung mithilfe des Erbquotenmanagers und erhalten Sie in Echtzeit Hinweise über die Höhe eventuell anfallender Pflichtteilsansprüche sowie eine Schätzung der ggf. anfallenden Erbschaftssteuer.
ÜBER UNSERE NOTFALLPLANUNG
Ihre persönliche Notfallplanung
Unterstützen Sie Ihre Bevollmächtigten im Bedarfsfall dabei, Ihre Angelegenheiten zeitnah regeln zu können. Erfassen Sie alles Wesentliche im Notfallplan und führen die wichtigsten Unterlagen im digitalen Notfallordner zusammen.
Notfallkarte
Mit Ihrer persönlichen Notfallkarte und der damit verbunden Registrierung im Zentralenvorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind Ihre Vorsorgedokumente immer und überall verfügbar.
Notfallplan
Ihr digitaler Notfallplan beinhaltet alle Ihre Verträge und stellt den Bevollmächtigten einen Leitfaden für das weitere Handeln in Ihrem Interesse zur Verfügung.
Notfallordner
Digital und jederzeit abrufbar. Ihre Versicherungen, Finanzen und sonstigen Verträge auf einen Blick. So können Ihre Bevollmächtigten schnell handeln.
FAQ
Wer benötigt welche Dokumente?
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
VORSORGEVOLLMACHT
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
PATIENTENVERFÜGUNG
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
VORSORGEVOLLMACHT
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
PATIENTENVERFÜGUNG
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
SORGERECHTSVERFÜGUNG
Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
HAUSTIERVERFÜGUNG
Ist anzuraten, um Bevollmächtigten detaillierte Informationen zum geliebten Haustier zu geben, z.B. die Anschrift des Tierarztes oder über bestehende Versicherungsverträge das Tier betreffend. Das ist unabhängig von der Familienkonstellation möglich.
VORSORGEVOLLMACHT
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt z.B. auch für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
PATIENTENVERFÜGUNG
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
VORSORGEVOLLMACHT
Ist dringend anzuraten, da niemand für andere Personen automatisch vertretungsberechtigt ist. Das gilt nicht nur für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften untereinander, sondern natürlich ebenso unter Geschwistern, in Eltern Kind Beziehungen, unter sonstigen Verwandten und auch für nahe Freunde.Für volljährige Kinder in der Familie sind die leiblichen Eltern ebenfalls nicht automatisch vertretungsberechtigt.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Ist zu empfehlen und sollte immer Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein. Es kann Situationen geben, in welchen der Bevollmächtigte trotz erteilter Vorsorgevollmacht diese nicht ausüben kann.
PATIENTENVERFÜGUNG
Ist dringend anzuraten, um Bevollmächtigten und Ärzten einen Leitfaden für die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen oder deren Ablehnung in genau definierten Situationen zu geben.
SORGERECHTSVERFÜGUNG
Ist dringend anzuraten, um für minderjährige Kinder einen Vormund für den Fall zu benennen, dass die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
UNTERNEHMERVOLLMACHT
Diese Vollmacht sichert das Unternehmen und die Existenz von Freiberuflern, Selbständigen und Unternehmern ab. Diese Vollmacht ergänzt die private Vorsorgevollmacht und regelt die konkrete Vertretung durch Angehörige oder Berufskollegen im Fall der persönlichen Geschäftsunfähigkeit. Sie ersetzt nicht die private Vorsorgevollmacht. Der Bedarf und Inhalt wird zunächst in einer persönlichen anwaltlichen Beratung ermittelt. Erst nach diesem Gespräch bestimmen Sie die weiteren Schritte.
UNABHÄNGIG VON DER FAMILIENKONSTELLATION GILT
Ein altes Sprichwort sagt: “Das einzig sichere im Leben ist der Tod“. Leider denken die meisten Menschen daran nicht besonders gern – und deshalb wird auch selten Vorsorge getroffen. Diese Unterlassungssünde kann ungewollte Folgen haben. Denn oftmals kommt es zu nichtgewollten Erbschaften, Pflichtteile werden vergessen und eventuelle Erbschaftssteuern werden nicht berücksichtigt.
Unsere Notfallplanung ist Ihre Stimme - auch wenn man Sie nicht mehr hört
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