Heizungsförderung. Zuschuss Nr. 458 und Nr. 261

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Der Heizungstausch wird seit dieser Woche auch für Vermieterinnen und Vermieter interessanter. Mit der dritten Förderrunde steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen, fasst tagesschau.de zusammen. Bislang profitieren vor allem Selbstnutzerinnen und -nutzer von der staatlichen Förderung. Laut KfW beträgt die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) zwischen 30 und 70 %, abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Bei einem Einfamilienhaus sind das maximal 30.000 Euro. Der Zuschuss kann auch mit der Förderung Wohn­gebäude – Kredit (261)kombiniert werden. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden.

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