Heizungsförderung. Zuschuss Nr. 458 und Nr. 261

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Der Heizungstausch wird seit dieser Woche auch für Vermieterinnen und Vermieter interessanter. Mit der dritten Förderrunde steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen, fasst tagesschau.de zusammen. Bislang profitieren vor allem Selbstnutzerinnen und -nutzer von der staatlichen Förderung. Laut KfW beträgt die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) zwischen 30 und 70 %, abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Bei einem Einfamilienhaus sind das maximal 30.000 Euro. Der Zuschuss kann auch mit der Förderung Wohn­gebäude – Kredit (261)kombiniert werden. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden.

Aktuelle News

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Heizungsförderung. Zuschuss Nr. 458 und Nr. 261
Der Heizungstausch wird seit dieser Woche auch für Vermieterinnen und Vermieter interessanter. Mit der dritten Förderrunde steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen, fasst tagesschau.de zusammen. Bislang profitieren vor allem Selbstnutzerinnen und -nutzer von der staatlichen Förderung. Laut KfW beträgt die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) zwischen 30 und 70 %, abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit […]
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Die Inflationsrate ist in Deutschland im August weiter zurückgegangen
Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes liegt sie bei 1,9 %. Das ist der niedrigste Wert seit März 2021. Doch es sei noch zu früh für eine Entwarnung. Auch wenn die Energiepreise gesunken sind, dürften die gestiegenen Personalkosten die Preise im Dienstleistungssektor hoch halten. Für den Euroraum sieht die Europäische Zentralbank (EZB) das Inflationsziel von +/- 2 […]