Der Heizungstausch wird seit dieser Woche auch für Vermieterinnen und Vermieter interessanter. Mit der dritten Förderrunde steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen, fasst tagesschau.de zusammen. Bislang profitieren vor allem Selbstnutzerinnen und -nutzer von der staatlichen Förderung. Laut KfW beträgt die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss Nr. 458) zwischen 30 und 70 %, abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Bei einem Einfamilienhaus sind das maximal 30.000 Euro. Der Zuschuss kann auch mit der Förderung Wohngebäude – Kredit (261)kombiniert werden. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden.
-
Telefon +49 931 88074510
-
E-Mail: info@lacon.biz
Heizungsförderung. Zuschuss Nr. 458 und Nr. 261
ONLINE-MAGAZIN
Versicherungs-News
Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.
Aktuelle News

EZB lässt Leitzinsen unverändert
Am Mittwoch verkündete die US-Notenbank Federal Reserve System (Fed) ihre Zinsentscheidung. Wie von den Märkten erwartet, kam es zur zweiten Leitzinssenkung um 25 Basispunkte in Folge. Die Spanne reicht nun von 3,75 % bis 4,00 %. Das Problem der Fed ist, dass sie bei ihren Entscheidungen aufgrund des Shutdowns in den USA ohne vollständige Daten […]

